Häufig gestellte Fragen
- Kommen Sie bitte aus organisatorischen Gründen 15 Minuten vor ihrem ersten Termin
- Gültiges Rezept (maximal 28 Tage gültig nach Ausstellung)
- Versichertenkarte
- Rezeptzuzahlung (Bar oder EC möglich)
- Arztberichte
- großes und kleines Handtuch
- bequeme (Sport-) Kleidung
- ggfs. Befreiungsausweis
Um eine effiziente und qualitativ hochwertige Therapie bieten zu können, wird von Ihnen ein Befund am ersten Termin erstellt. Dieser wird für die darauf folgende Behandlung benötigt um einen individuellen und gezielten Therapieplan zu ermöglichen.
- Kommen Sie bitte aus organisatorischen Gründen immer 5 Minuten vor Ihrem Termin
- großes und kleines Handtuch
- bequeme (Sport-) Kleidung
Bestandteil der Behandlungszeit sind laut Rahmenvertrag aller gesetzlicher Krankenkassen:
- An- und Ausziehen des Patienten
- Vor- und Nachbereitung des Behandlungsraums
- Vorbereitung möglicher ergänzenden Heilmittel
- Dokumentation der Behandlung
- ggf. Erstellung eines Therapieberichtes
- Verwaltung des Rezeptes
- Befunderhebung
- Aufstellen des individuellen Behandlungsplans
- Durchführung der physiotherapeutischen Maßnahmen am Patienten
Wir empfehlen Ihnen die von der Krankenkasse limitierte Behandlungszeit um 10 Minuten zu verlängern
Aus organisatorischen Gründen
bitten wir Sie uns die folgenden Daten mitzuteilen:
- Ausstellungsdatum des Rezepts
- ICD-10- Code und Behandlungsrelevante Diagnose
- Heilmittel nach Maßgabe des Heilmittelkatalogs
- Anzahl der Behandlungseinheiten
- Therapiefrequenz in der Woche
- Ein Rezept hat eine Gültigkeit von 28 Tagen nach dem Ausstellungsdatum.
Ist ein dringlicher Behandlungsbedarf angekreuzt, hat das Rezept eine Gültigkeit von 14 Tagen. - Ein Rezept kann bis zu 14 Tage unterbrochen werden. Darüber hinaus ist es nur mit einer angemessenen Begründung möglich.
Laut Sozialgesetzbuch 5 (32 Abs. 2 i. V. m. § 61 Satz 3 SGB V) ist von gesetzlich Krankenversicherten eine Rezeptgebühr zu entrichten.
Diese hängt von der verordneten Therapieform ab.
Wir sind dazu verpflichtet, diese am
ersten Termin zu kassieren.
Das müssen Sie wissen:
Diese Kosten werden mit der Krankenkasse verrechnet und sind keine zusätzlichen Einnahmen der Praxis.
Die gesetzliche Zuzahlung ist – soweit Sie hiervon nicht befreit sind – verpflichtend.
Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob und ab wann Sie eine Befreiung erhalten können.
Kinder unter 18 Jahren sind generell befreit.
Bei einem Behandlungstermin reservieren Sie eine persönliche und individuelle Zeiteinheit mit einem unserer ausgebildeten Therapeuten.
Um einen geregelten Praxisablauf gewährleisten zu können, bitten wir Sie
einen Behandlungstermin mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Termine, die zu spät abgesagt werden, müssen mit einer Ausfallgebühr in Rechnung gestellt werden.
Absagen können Sie vor Ort, telefonisch
oder per E- Mail.
Bei einem Behandlungstermin reservieren Sie eine persönliche und individuelle Zeiteinheit mit einem unserer ausgebildeten Therapeuten.
Um einen geregelten Praxisablauf gewährleisten zu können, bitten wir Sie
einen Behandlungstermin mindestens 24 Stunden vorher abzusagen.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass zu spät abgesagte Termine aufgrund von organisatorischen, wirtschaftlichen und gesetzlichen Gründen mit einer entsprechenden Ausfallgebühr berechnet werden müssen (§615 BGB Vergütung bei Annahmeverzug).
Danach terminieren wir selbstverständlich einen Ersatztermin mit Ihnen.
- Sportkleidung
- Handtuch
- Trinkflasche
- E- Mail Adresse und Bankverbindung, um dein digitales Kundenkonto eröffnen zu können
Wir sind mit einem Aufzug ausgestattet, der zu uns vom Erdgeschoss und der Tiefgarage Petrusplatz führt.
Zusätzlich haben wir getrennte, barrierefreie Toiletten und Duschen.
Die Eingangstüren öffnen nicht automatisch.
- Präventionskurse: Bis zu 80% der Kosten werden von Ihrer Krankenkasse für Kurse wie Yoga, Pilates, Gerätetraining, Rücken- und Entspannungskurse übernommen.
- T- Rena: Nach einer Reha können Sie, durch die Rentenversicherung, mit gerätegestütztem Training Ihre körperliche Leistungsfähigkeit wieder herstellen.
- RV- Fit: Gesundheitliche Probleme und Risiken frühzeitig und aktiv, durch das Programm der Rentenversicherung, angehen.
Ärzte und Psychotherapeuten können eine Blankoverordnung für die Ergotherapie ausstellen.
Das ist nur bei bestimmten Diagnosen wie Gelenkerkrankungen oder leichter Demenz möglich.
In diesem Fall bestimmen Ergotherapeuten das Heilmittel, Menge und Frequenz der Behandlung.
Wenn Sie eine solche Verordnung haben, steht in dem Feld Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges der Begriff „Blankoverordnung“.