Häufig gestellte Fragen

- Kommen Sie bitte aus organisatorischen Gründen 15 Minuten vor ihrem ersten Termin
- Gültiges Rezept (maximal 28 Tage gültig nach Ausstellung)
- Versichertenkarte
- Rezeptzuzahlung (Bar oder EC möglich)
- Arztberichte
- großes und kleines Handtuch
- bequeme (Sport-) Kleidung
- ggfs. Befreiungsausweis
Um eine effiziente und qualitativ hochwertige Therapie bieten zu können, wird von Ihnen ein Befund am ersten Termin erstellt. Dieser wird für die darauf folgende Behandlung benötigt um einen individuellen und gezielten Therapieplan zu ermöglichen.
- Kommen Sie bitte aus organisatorischen Gründen immer 5 Minuten vor Ihrem Termin
- großes und kleines Handtuch
- bequeme (Sport-) Kleidung
Bestandteil der Behandlungszeit sind laut Rahmenvertrag aller gesetzlicher Krankenkassen:
- An- und Ausziehen des Patienten
- Vor- und Nachbereitung des Behandlungsraums
- Vorbereitung möglicher ergänzenden Heilmittel
- Dokumentation der Behandlung
- ggf. Erstellung eines Therapieberichtes
- Verwaltung des Rezeptes
- Befunderhebung
- Aufstellen des individuellen Behandlungsplans
- Durchführung der physiotherapeutischen Maßnahmen am Patienten
Wir empfehlen Ihnen, die von der Krankenkasse limitierte Behandlungszeit um 10 Minuten zu verlängern

Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie uns die folgenden Daten mitzuteilen:
- Ausstellungsdatum des Rezepts
- ICD-10- Code und Behandlungsrelevante Diagnose
- Heilmittel nach Maßgabe des Heilmittelkatalogs
- Anzahl der Behandlungseinheiten
- Therapiefrequenz in der Woche
- Der Stempel und Unterschrift des Arztes muss vorhanden sein
- Ein Rezept hat eine Gültigkeit von 28 Tagen nach dem Ausstellungsdatum.
Ist ein dringlicher Behandlungsbedarf angekreuzt, hat das Rezept eine Gültigkeit von 14 Tagen. - Ein Rezept kann bis zu 14 Tage unterbrochen werden. Darüber hinaus ist es nur mit einer angemessenen Begründung möglich.
Laut Sozialgesetzbuch 5 (32 Abs. 2 i. V. m. § 61 Satz 3 SGB V) ist von gesetzlich Krankenversicherten eine Rezeptgebühr zu entrichten.
Diese hängt von der verordneten Therapieform ab.
Wir sind dazu verpflichtet, diese am
ersten Termin zu kassieren.
Das müssen Sie wissen:
Diese Kosten werden mit der Krankenkasse verrechnet und sind keine zusätzlichen Einnahmen der Praxis.
Die gesetzliche Zuzahlung ist – soweit Sie hiervon nicht befreit sind – verpflichtend.
Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob und ab wann Sie eine Befreiung erhalten können.
Kinder unter 18 Jahren sind generell befreit.
Bei einem Behandlungstermin reservieren Sie eine persönliche und individuelle Zeiteinheit mit einem unserer ausgebildeten Therapeuten.
Um einen geregelten Praxisablauf gewährleisten zu können, bitten wir Sie
einen Behandlungstermin mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Therapietermine, die zu spät abgesagt werden, müssen mit einer Ausfallgebühr in Rechnung gestellt werden.
Absagen können Sie vor Ort,
telefonisch, per Termin App oder per E- Mail.
Bei einem Behandlungstermin reservieren Sie eine persönliche und individuelle Zeiteinheit mit einem unserer ausgebildeten Therapeuten.
Um einen geregelten Praxisablauf gewährleisten zu können, bitten wir Sie
einen Behandlungstermin mindestens 24 Stunden vorher abzusagen.
Das können Sie
vor Ort, telefonisch, per Termin App
oder per E- Mail.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass zu spät abgesagte Therapietermine aufgrund von organisatorischen, wirtschaftlichen und gesetzlichen Gründen mit einer entsprechenden Ausfallgebühr berechnet werden müssen (§615
BGB Vergütung bei Annahmeverzug).
Danach terminieren wir selbstverständlich einen Ersatztermin mit Ihnen.
- Sportkleidung
- Handtuch
- Trinkflasche
- E- Mail Adresse und Bankverbindung, um dein digitales Kundenkonto eröffnen zu können
Mit unserem Aufzug ermöglichen wir Ihnen einen bequemen Zugang sowohl vom Erdgeschoss als auch von der Tiefgarage „Petrusplatz“ direkt zu uns in das dritte Stockwerk.
Zusätzlich haben wir getrennte, barrierefreie Toiletten und Duschen.
Die Eingangstüren öffnen nicht automatisch.
- Präventionskurse: Bis zu 80% der Kosten werden von Ihrer Krankenkasse für Kurse wie Yoga, Pilates, Gerätetraining, Rücken- und Entspannungskurse übernommen.
- T- Rena: Nach einer Reha haben Sie die Möglichkeit, durch die Rentenversicherung ein gerätegestütztes Training zu nutzen, um Ihre körperliche Leistungsfähigkeit wiederherzustellen.
- RV- Fit: Gesundheitliche Probleme und Risiken frühzeitig und aktiv, durch das Programm der Rentenversicherung, angehen.